Allgemeine Geschäftsbedingungen - Ihr Gravuer in Leipzig - Brandt und Comp. GmbH - gegründet 1888

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gravieranstalt "Brandt & Comp." GmbH in Leipzig

"Brandt & Comp." GmbH
Zum Bahnhof 4
04178 Leipzig

01. Geltungsbereich
02. Angebot
03. Lieferbedingungen, Gefahrübergang
04. Selbstbelieferungsvorbehalt
05. Zahlungsbedingungen
06. Liefertermine
07. Eigentumsvorbehalt
08. Sachmängel
09. Beistellungen des Kunden
10. Vertraulichkeit
11. Gerichtsstand
12. Anwendbares Recht



01. Geltungsbereich
Unsere AGB gelten nur für Lieferungen von Produkten, die wir auf Grund eines Vertrages zwischen uns und unserem Kunden erbringen.
Von diesen AGB abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, wir haben diese mit unserem Kunden ausdrücklich in Schriftform vereinbart.

02. Angebot
An zum Angebot gehörenden Unterlagen, behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Angebotsbindung unsererseits liegt bei 30 Kalendertagen.

03. Lieferbedingungen, Gefahrübergang
Alle Preise verstehen sich Netto in EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk "Brandt & Comp." GmbH in Leipzig zuzüglich Transport und Verpackung.
Wir behalten uns vor, für Lieferungen unter EUR 50,00 Nettopreis eine Mehraufwandspauschale in Höhe von EUR 15,00 zu berechnen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit dies mit dem Kunden vereinbart wurde.
Der Gefahrenübergang auf den Kunden liegt auch bei Frei-Haus-Lieferungen am Erfüllungsort und/oder wenn die Lieferung zum Versand gebracht oder abgeholt wurde.

04. Selbstbelieferungsvorbehalt
Ist die vertraglich vereinbarte Lieferung unsererseits nicht zu erbringen, weil wir von eigenen Lieferanten nicht beliefert wurden, sind wir berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Lieferung zu erbringen. Ist uns dies nicht möglich, können wir vom Vertrag zurücktreten.

05. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb 14 Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eventuelle Rabatte, Sconto etc. bedürfen der vorherigen Vereinbarung mit uns.

06. Liefertermine
Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Freigaben und Vorlagen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen dementsprechend. Dies gilt nicht, wenn unser Unternehmen die Verzögerung zu verantworten hat.
Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt zurückzuführen, verlängern sich die Fristen dementsprechend.
Ansprüche auf Schadenersatz seitens des Kunden auf Grund von Verzögerungen gegen uns können nicht geltend gemacht werden.
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, sofern er uns eine angemessene Frist zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung gegeben hat.

07. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Produkte (Vorbehaltsware) verbleiben bis zur endgültigen Erfüllung aller vertraglicher Pflichten in unserem Eigentum.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt.
Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden im gewöhnlichen Geschäftsgang und unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von seinem Abnehmer Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Abnehmer erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
Unser Eigentum an der Vorbehaltsware setzt sich am Endprodukt fort, sofern unsere Produkte weiterverarbeitet wurden; wir erwerben Miteigentum am Endprodukt in Höhe des Wertes des Vorbehalts.
Mit Abschluss des Vertrages tritt uns der Kunde die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer sicherungshalber in Höhe unserer Forderung an den Kunden aus der Lieferung ab.

Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, gilt:
Wir sind nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Behebung der Pflichtverletzung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt; der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware im Originalzustand verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und die damit verbundene Rücknahme der Vorbehaltsware erfordert unsererseits keinen Rücktritt vom Vertrag.

08. Sachmängel
Unsere Haftung für Sachmängel regelt sich wie folgt:
Grundsätzlich obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung die Eignung des jeweiligen Produktes für den beabsichtigten Verwendungszweck unverzüglich nach dem Wareneingang und vor der Verwendung zu prüfen - §377 HGB. Dies gilt besonders bei Prägewerkzeugen in Bezug auf das Druckbild und der gewünschten Ausführung. Dies gilt auch wenn uns der Verwendungszweck des Kunden bekannt ist.
Entspricht das Produkt nicht der gewünschten bzw. vereinbarten Ausführung, so hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Der Kunde ist verpflichtet Sachmängel unverzüglich schriftlich bei uns anzuzeigen.
Soweit der "Brandt & Comp." GmbH keine Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen gewährt wird, sind wir von der Sachmängelhaftung befreit.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

09. Beistellungen des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Benutzung und Weitergabe der von ihm beigestellten Reproduktionsvorlagen, Firmenlogos, Warenzeichen und ähnliche gestalterische Elemente an uns - unabhängig vom Trägermedium - keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird uns von entsprechenden Ansprüchen Dritter freistellen.

10. Vertraulichkeit
Jede Partei wird die von der anderen Partei erhaltenen Informationen, Kenntnisse, Vorlagen, einschließlich von Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Konstruktionsunterlagen, die wir z.B. im Rahmen eines Angebots an unsere Kunden übermitteln ("Informationen"), nur für die Zwecke des Vertrages benutzen, diese vertraulich behandeln und keinen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei zugänglich machen.
Informationen sind uns unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig.

12. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinigten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.


 
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